Bei Wald- oder Feldbrand sofort die Feuerwehr rufen
Wald- und Feldbrandgefahr ist landesweit sehr hoch
„Jede und jeder von uns kann dazu beitragen, Wald- und Feldbrände zu verhindern. Ich bitte alle Spaziergänger besonders umsichtig zu sein, kein offenes Feuer im Wald, am Feld oder am Waldrand zu machen und sofort die Feuerwehr zu rufen, wenn jemand einen Brand oder eine Rauchentwicklung bemerkt“, appelliert Klimaschutzministerin Katrin Eder angesichts der hohen Wald- und Feldbrandgefahr.

© Florian Blaes
Derzeit herrscht laut Deutschem Wetterdienst für Rheinland-Pfalz die zweithöchste
Gefahrenstufe. In einigen Landesteilen wird auch die Stufe 5, die höchste Gefahrenstufe, erwartet. Die aktuelle Lage ist hier zu erfahren: rcccm.dwd.de/DE/leistungen/...
Damit die Einsatzkräfte schnell vor Ort sein können, dürfen Wege auf keinen Fall zugeparkt werden. Außerdem hilft die Nummer des nächstgelegenen Rettungspunktes, dass Rettungskräfte und Feuerwehren schnell einen Brand oder hilfesuchende Personen finden können. Rettungspunkte sind durch grüne Schilder mit einem weißen Kreuz, unter welchem eine Nummer steht, gut erkennbar. Wer nicht weiß, wo sich der nächste Rettungspunkt befindet, kann diesen beispielsweise mit der App „Hilfe im Wald“ finden.
Da sich trockenes Gras durch heiße Katalysatoren schnell entzünden kann, sollte auf ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden.
Großflächige Waldbrände gab es in Rheinland-Pfalz bislang in den vergangenen Jahren nicht, die Waldbrände lagen jeweils unter zehn Hektar. Zu Feldbränden liegen keine Daten vor. 2021 gab es acht Waldbrände mit einer Gesamtfläche von 0,42 ha in Rheinland-Pfalz. Davon wurden zwei durch Brandstiftung und zwei durch Fahrlässigkeit verursacht.
Generell sind reine Nadelwälder am ehesten von Waldbränden betroffen. In den Nadeln sind ätherische Öle, im Holz ist Harz enthalten. Beides kann wie ein Brandbeschleuniger wirken. Mit 86 Prozent Mischwaldanteil und rund 60 Prozent Laubwaldanteil in RLP sind keine großen zusammenhängenden Regionen nur mit reinen Nadelwäldern bedeckt.
zep/mkuem – LW 29/2022