Brände halten die Regionen in Atem
Landwirte helfen aus
Erneut erhalten die örtlichen Feuerwehren bei mehreren Bränden Hilfe aus der Landwirtschaft und dem Weinbau. In einer Pressemeldung des Landkreises Südliche Weinstraße wird die Notwendigkeit der Initiative „Red Farmer“ (wir berichteten) verdeutlicht.

Foto: KV SÜW
„Solche Netzwerke sind im Ernstfall Gold wert“
„Dass es bereits eine sehr gute bestehende Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Landwirtschaft gibt“, sagt Landrat Dietmar Seefeldt, der sich bei den Beteiligten im Landkreis bedankt. Wichtig sei es aber auch, über die Grenzen des eigenen Ortes und der eigenen Verbandsgemeinde hinauszublicken, so der Landrat: „Ein Feuer macht nicht an einer Orts- oder Verbandsgemeindegrenze halt. Hilfe wird bei größeren Bränden auch über diese Grenzen hinweg benötigt.“
Initiative soll landesweit ausgerollt werden
„Red Farmer“, eine gemeinsame Initiative des Kreisverbands Südliche Weinstraße, des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd e.V. und des Landkreises Südliche Weinstraße hat sich im vergangenen Sommer formiert. Über die Initiative unterstützen Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe aus dem Landkreis SÜW die Feuerwehren bei Waldbränden, Vegetations- oder Gebäudebränden mit Löschwasser und indem sie landwirtschaftliche Geräte bereitstellen. Mit Hilfe des online gegangenen Hilfsportals ist es möglich, im ganzen Landkreis Hilfe mit wenigen Klicks anzubieten und anzufordern. Eine bis dato landesweit einmalige Sache, die auf eine Idee des Kreisfeuerwehrverbands Main-Spessart zurückgeht.
Der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz sowie die Bauern- und Winzerverbände Rheinland-Nassau und Rheinland-Pfalz Süd haben nun entschieden, dieses gute Beispiel aus der Südpfalz in ganz Rheinland-Pfalz umzusetzen. Über das „Red-Farmer-Portal“ unter www.redfarmer.eu können sich Winzer sowie Landwirte, die die Feuerwehren unterstützen wollen, online registrieren und ihre Fahrzeuge – zum Beispiel Wasser- und Güllefässer, Maischetransporter oder Zugfahrzeuge – und landwirtschaftliche Geräte anbieten. Die Feuerwehren können dann auf diese Daten digital zugreifen und die hinterlegten Behältnisse und Gerätschaften im Ernstfall anfordern.
– LW 30/2023