Ab sofort alle Belege sammeln
Nach der Dünge- auch noch eine Stoffstrombilanzverordnung
Nachdem die Düngeverordnung im Juni 2017 in Kraft getreten ist, wird voraussichtlich Anfang Januar 2018 eine neue Verordnung im Düngerecht dazukommen, und damit eine weitere Aufzeichnungspflicht, nämlich zum Erstellen einer „Hoftorbilanz“, wenn auch zunächst nur für einige, insbesondere viehstarke Betriebe. Im Düngegesetz vom Mai 2017 bereits festgelegt, kommt diese Verordnung nicht unbedingt überraschend, nachdem aber die neue Düngeverordnung noch längst nicht „verdaut“ ist, doch zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt. Dr. Friedhelm Fritsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Bad Kreuznach berichtet.
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl