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Nach der Dünge- auch noch eine Stoffstrombilanzverordnung

Nachdem die Düngeverordnung im Juni 2017 in Kraft getreten ist, wird voraussichtlich Anfang Januar 2018 eine neue Verordnung im Düngerecht dazukommen, und damit eine weitere Aufzeichnungspflicht, nämlich zum Erstellen einer „Hoftorbilanz“, wenn auch zunächst nur für einige, insbesondere viehstarke Betriebe. Im Düngegesetz vom Mai 2017 bereits festgelegt, kommt diese Verordnung nicht unbedingt überraschend, nachdem aber die neue Düngeverordnung noch längst nicht „verdaut“ ist, doch zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt. Dr. Friedhelm Fritsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Bad Kreuznach berichtet.

Mit der neuen Düngeverordnung wird die bisherige Form des betrieblichen Nährstoffvergleichs ab dem Kalenderjahr 2018 beziehungsweise dem Wirtschaftsjahr 2017/18 geändert. Betriebe, die Rinder oder andere Wiederkäuer halten, sollen die Erträge ...

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