Absage an Ausnahmen beim Mindestlohn

Regierung gegen Verlängerung der 70-Tage-Regelung

Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass sich die für den Herbst geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Beschäftigung in der Landwirtschaft auswirken wird. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD im Bundestag verweist die Regierung auf Erfahrungen mit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Damals seien keine gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungseffekte festgestellt worden.

Es sei nicht erkennbar, dass die Mindestlohnerhöhung diesmal einen Einfluss haben werde. Die Bundesregierung bekräftigt ihre ablehnende Haltung gegenüber Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn im Bereich der Landwirtschaft. So steige der gesetzliche ...

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