Agraranträge: Fristverlängerung nicht in Deutschland
Auszahlung könnte nicht mehr im Dezember erfolgen
Die EU-Kommission will es den Mitgliedstaaten freistellen, die Abgabefrist der Anträge für Betriebsprämien in diesem Jahr ausnahmsweise um einen Monat bis zum 15. Juni zu verlängern. Hintergrund sind Klagen aus den Mitgliedstaaten über den erhöhten Aufwand zur Ausfüllung der Anträge im ersten Jahr mit dem Greening der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Von deutscher Seite wird die Maßnahme jedoch abgelehnt, um die rechtzeitige Auszahlung der Prämien nicht zu gefährden.
EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte den Vorschlag vergangenen Donnerstag präsentiert. Die Landwirte sollten nicht für Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen Regeln bestraft werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte auf Anfrage mit, Deutschland werde von der Möglichkeit der Fristverlängerung keinen Gebrauch machen. „Bund und Länder haben große Anstrengungen unternommen und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Antragsfrist zum 15. Mai in Deutschland eingehalten werden kann“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Die Landwirte seien bereits gut über die neuen Anforderungen informiert worden. Eine Verschiebung des Antragstermins würde den ordnungsgemäßen Verlauf der Kontrollen gefährden, denn ein besonderer Schwerpunkt der Durchführung liege hierzulande im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli, in dem die Anforderungen der Anbaudiversifizierung einzuhalten seien. Vor diesen Kontrollen müssten die Antragsangaben erfasst und aufbereitet werden.
Ferner gefährde eine Verschiebung der Antragstellung das Ziel, die landwirtschaftlichen Direktzahlungen noch vor Jahresende auszuzahlen.
age – LW 13/2015