Agrardieselentlastung: Antrag nur noch elektronisch möglich
Antrag zur Agrardieselrückerstattung bis 31. Dezember
Der Antrag für die Agrardieselrückerstattung des Verbrauchsjahres 2023 kann bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Für das Jahr 2023 wird noch der vollständige Entlastungsbetrag gezahlt. Ab dem Verbrauchsjahr 2024 folgt der von der Bundesregierung beschlossene schrittweise Abbau der Rückerstattung. Das heißt 2024 eine Reduzierung um 40 Prozent; 2025 und 2026 eine Reduzierung um jeweils 30 Prozent. Ab dem Verbrauchsjahr 2026 wird es planmäßig keine Agrardieselentlastung mehr geben.

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Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.zoll-portal.de mit Klick auf den Button „Jetzt Konto anlegen!“ Danach ist der Kontotyp „Geschäftskundenkonto“ auszuwählen. Im weiteren Registrierungsprozess muss sich der Betrieb mit einem ELSTER-Zertifikat identifizieren, der Zugang über Mailadresse und Passwort ist nicht ausreichend.
Wer noch kein ELSTER-Zertifikat besitzt, muss sich auf www.elster.de ein Benutzerkonto erstellen und die Zertifikatsdatei beantragen. Dabei ist zu beachten, dass die Registrierung zwingend „Für eine OrganisaÂtion (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ erfolgen muss, auch wenn man ein Einzelunternehmen ist. Mit Blick auf die Antragsfrist ist zu beachten, dass der Registrierungsprozess laut Behörde bis zu zehn Werktage dauern kann. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es auf der Webseite der Generalzolldirektion.
bwv – LW 34/2024