Aktuelles zur Schlachtrindernotierung

Preisfeststellung für Rinder wird 2014 angepasst

Seit rund zwei Jahren gibt es bei Rindern für Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg eine gemeinsame amtliche Preisfeststellung, die von der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft (LEL) in Schwäbisch Gmünd berechnet wird. Ab 2014 ergeben sich einige Anpassungen bei der amtlichen Preisfeststellung. Richard Riester, LEL, Schwäbisch-Gmünd, erläutert, was geändert wird und worauf zu achten ist.

Grundlage für die amtliche Preisfeststellung ist das Fleischgesetz (FlG) und die 1. Fleischgesetz-Durchführungs-Verordnung (FlGDV). Nach der 1. FlGDV meldepflichtig sind Schlachtbetriebe, die wöchentlich mindestens 75 Rinder schlachten. Im gemeinsamen Meldegebiet ...

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