Alsfeld verabschiedet 15 neue Landwirtschaftsmeister

Neuer Kurs startet im Herbst

Neuigkeiten aus der Einjährigen Fachschule des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH): Nach ihrer letzten Prüfung, in der ein unbekannter Betrieb analysiert und beurteilt werden musste, dürfen 15 junge Landwirtinnen und Landwirte nun den Titel Meisterin und Meister tragen. Neben der zweijährigen Fachschule für Betriebswirtschaft, Fachrichtung Agrarwirtschaft, ist die Meisterprüfung eine weitere Möglichkeit, nach abgeschlossener Berufsausbildung die Ausbildereignung zu erlangen und als Betriebsleitung der Unternehmensführung sicher gewachsen zu sein, wie der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) mitteilt.

Die neuen Meisterinnen und Meister mit Immo Georg (r.), Vorsitzender des Meisterprüfungsausschusses, und Helmut Dersch (l.), Leiter der AG und Schulleiter der Landwirtschaftlichen Fachschule in Alsfeld.

Foto: LLH

Das Land Hessen fördert den erfolgreichen Abschluss zur Meisterin und zum Meister mit einer 3 500 Euro hohen Prämie mit dem Ziel, die Weiterqualifizierung zu unterstützen und um neue Ausbilderinnen und Ausbilder zu gewinnen.

Auch in diesem Jahr wird an der Landwirtschaftlichen Fachschule Alsfeld, als einziger Standort in Hessen, wieder eine AG zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung eröffnet. Anmeldungen sind noch bis zum 1. September 2024 möglich.

Tagesschulungen und Blockseminare

In einem Zeitraum von 20 Monaten werden die Meisteranwärter in Tagesschulungen und Blockseminaren auf die einzelnen Prüfungsteile vorbereitet. Die Meisterprüfung untergliedert sich in die Teilbereiche Produktions- und Verfahrenstechnik, Betriebs- und Unternehmensführung sowie Berufsausbildung und Mitarbeiterführung. Durch diese Teilbereiche werden laut LLH die relevanten Inhalte für angehende Betriebsleitungen sowie Fach- und Führungskräfte und angehende Ausbilderinnen und Ausbilder abgedeckt. Die umfassendste und intensivste Form der Vorbereitung ist der Besuch der Einjährigen Fachschule im Bildungs- und Beratungszentrum (BBZ) Alsfeld, ist aber nicht zwingend notwendig. Auch für Arbeitnehmer besteht somit die Möglichkeit, sich neben der beruflichen Tätigkeit weiterzuqualifizieren.

llh – LW 31/2024