Anforderungen an Patientenverfügung

Formulierungen müssen klar und präzise sein

Eine volljährige einwilligungsfähige Person kann mit einer Patientenverfügung schriftlich festlegen, wie lange und wie sie am Ende ihres Lebens behandelt werden will (siehe auch Rubrik „Unternehmensführung“). Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Einwilligung oder Untersagung lebensverlängernder Maßnahmen. Dabei ist wichtig, dass die Formulierungen klar und präzise sind, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH)

Enthält die Patientenverfügung nur den Satz, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ erwünscht sind, reicht dies laut aktuellem BGH-Beschluss nicht aus. Bindend für Dritte seien die Festlegungen nur dann, wenn einzelne ärztliche ...

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