Antibiogramm wird zur Pflicht

Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch vergangener Woche die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken beschlossen. Zentrales Ziel der neuen Regelungen ist es, die Anzahl antibiotischer Behandlungen auf das „therapeutisch notwendige Maß“ zu minimieren und so zum Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika beizutragen.

Vor diesem Hintergrund wird die bestehende Verordnung um ein Umwidmungsverbot für Cephalosporine der dritten und vierten Generation und Fluorchinolone erweitert und mit Vorschriften über Methoden zur Probenahme und zur Isolierung ...

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