Anträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen stellen
Bis 19. Juli 2024 für Maßnahmenpaket entscheiden
Landwirte sowie Winzer können bis zum 19. Juli 2024 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen. Die Kreisverwaltungen halten Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Verfahren. Dies teilen das Landwirtschafts- und Umwelt-Ministerium aus Mainz mit.
„Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, am Vertragsnaturschutz oder am Ökolandbau fördern wir landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Kulturlandschaftserhalt erbringen. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das dem Schutz unserer Umwelt dient und dabei nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch den Schutz von Boden und Wasser berücksichtigt und einen Beitrag zum aktiven Klimaschutz und zur Klimaresilienz leistet“, sagten Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des Antragsstarts. Förderanträge können für die folgenden Agrar-umwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:- Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
- Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
- Anlage von Saum- und Bandstrukturen, Umwandlung von Acker in Grünland,
- Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen,
- Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
- Alternative Pflanzenschutzverfahren,
- Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau, Vertragsnaturschutz Grünland,
- Vertragsnaturschutz Kennarten, Vertragsnaturschutz Acker,
- Vertragsnaturschutz Weinberg sowie Vertragsnaturschutz Streuobst.
Für die acht landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) soll für Neuanträge ein Finanzplanfond von mindestens einer Million Euro bereitgestellt werden. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau zwei Millionen Euro für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger vorgesehen.
Kein Windhundverfahren bei Antragstellung
Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Verfahrensregeln für die Auswahl. „Wir wollen kein Windhundverfahren. Darum wird bei einer sehr großen Zahl an Anträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und damit der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert“, so Eder und Schmitt.
Zur Förderung der Biodiversität, insbesondere aber auch des Klima- und des Bodenschutzes in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.
Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird schwerpunktmäßig das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Natur- und Artenschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, die rund ein Drittel der heimischen Pflanzenarten beherbergen.
Die Kulturlandschaft erhalten
Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen oder wildkrautreiche Ackersäume als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel und die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen an der Mosel und im Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.
Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-ProgrammÂteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden. Über Einzelheiten zu den Programteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern finden sich Informationen unter www.agrarumwelt.rlp.de. Das LW hat in den vergangenen Wochen jeweils einzelne Umweltmaßnahmen vorgestellt, Autor ist Christian Cypzirsch.
– LW 27/2024