Arbeits- oder Zugmaschine?
Wie man Rad- und Teleskoplader zulassen kann
Neue Rad- und Teleskoplader werden immer häufiger als Traktoren mit der Bezeichnung T1 zugelassen. Was bedeutet dies und wo liegen die rechtlichen Unterschiede gegenüber der Zulassung als Selbstfahrende Arbeitsmaschine (SfA)? Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fasst zusammen.
Traktoren, die seit dem 1. Januar 2018 neu in den Verkehr gebracht werden, müssen die EU Verordnung 167/2013 erfüllen. In dieser sogenannten „Tractor-Mother-Regulation“ sind viele Vorgaben für die Typgenehmigung europaweit ...
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl