ASP: besondere Vorsicht bei Auslauf- und Freilandhaltung

Biosicherheitsmaßnahmen reduzieren Eintragsrisiko erheblich

Im Falle des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen wird voraussichtlich auch in Hessen für Gebiete, in denen infizierte Wildschweine vermutet werden (Sperrzone II, frühere Bezeichnung: gefährdetes Gebiet) eine Aufstallungsanordnung für Schweinehaltungen mit Auslauf- oder Freilandhaltung getroffen werden. Welche Vorgaben dazu in Hessen gelten, hat das hessische Landwirtschaftsministerium (HMUKLV) zusammengestellt.

Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht bei der Haltung von Schweinen in Auslauf- oder Freilandhaltungen im Vergleich zur Haltung der Tiere in geschlossenen Ställen eine zusätzliche Einschleppungsgefahr des Virus der ...

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