Batteriesäure muss weg
Der Besitz konzentrierter Schwefelsäure ist verboten
Man findet sie noch in vielen privaten Garagen und Kellern: Konzentrierte Schwefelsäure, die zum Auffüllen von Autobatterien gedacht ist. Was früher üblich war, ist heute verboten: Seit dem 2. Februar dürfen Privatpersonen keine Schwefelsäure in einer Konzentration über 15 Prozent besitzen, teilt das Gießener Regierungspräsidium (RP) mit.
Diese Regelung habe nicht nur mit der Gefahr zu tun, die sich bei falscher Handhabung dieser stark ätzenden Säure ergeben könnte, sondern auch mit neuen Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs ...
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl