Neben Notfallzulassungen auch Innovationen
Beizen schützen den Raps von Beginn an
Für die Saatgutbehandlung von Winterraps zur Herbst-Aussaat 2025 bietet der Markt eine überschaubare Palette an fungiziden und insektiziden Wirkstoffen an, die teilweise mit verschiedenen Biostimulanzien inklusive Makro- und Mikronährstoffen kombiniert werden können.
Im Rahmen einer Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) 1107/2009 wurde vom BVL das fungizide Beizprodukt Scenic Gold vom 15. Mai bis 11. September 2025 für 120 Tage zugelassen. Die mit den fungiziden Wirkstoffen Fluopicolide und Fluoxastrobin ausgestattete Inkrustierung des Raps-Saatgutes wirkt gegen den Befall mit zahlreichen samen- (z.B. Leptosphaeria maculans, Alternaria brassicae) und bodenbürtigen Schadpilzen (z.B. Aphanomyces spp., Pythium spp., Rhizoctonia solani) in der Auflaufphase. Außerdem wird der Befall mit falschem Mehltau (Peronospora parasitica) erfasst. Der maximal zulässige Mittelaufwand beträgt 10 ml/kg Saatgut beziehungsweise 50 ml/ha bei maximal 5 kg Saatgut/ha. Die im aktuellen Zulassungsbescheid von Scenic Gold genannte Produktmenge ist für die anstehende Aussaat auf eine Behandlungsfläche von zirka 400 000 ha ausgelegt. Nach den rechtlichen Vorgaben darf die Saatgutbeizung nur von autorisierten Beizstellen, die hauptsächlich in den Züchterhäusern angesiedelt sind, ausgeführt werden.Der in der Notfallzulassung festgelegte zeitliche Korridor bezieht sich ausschließlich auf die Behandlung des Saatguts mit dem Beizprodukt. Das konfektionierte Saatgut darf auch nach Ablauf der Frist von 120 Tagen ausgebracht werden, zumal die zonale Zulassung in einem anderen EU-Land ohnehin besteht.
Dr. Stefan Weimar, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) – LW 29/2025