Beschäftigung für das Schwein

Organisches Beschäftigungsmaterial ist seit August Pflicht

Seit dem 1. August gelten die Vorgaben der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zum organischen Beschäftigungsmaterial und dem Tier-Fressplatz-Verhältnis in der Schweinehaltung. Das LW berichtete in den Ausgaben 12 und 21 bereits ausführlich darüber. Lösungen für einige Punkte, die Schweinehalter in der Praxis oft vor Herausforderungen stellen, erläutert Dr. Eckhard Meyer, LfULG Sachsen, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch.

Organisches Beschäftigungsmaterial ist jetzt für alle Schweine vorgeschrieben. Neu sind nicht nur strengere Vorgaben zur Qualität, sondern auch zur Quantität der Beschäftigung. Das Verhältnis von maximal 12 Tieren je Beschäftigungsobjekt ...

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