Biber und Wolf sorgen weiterhin für Diskussionen
Jahreshauptversammlung des VJE im Landkreis Fulda
Die Ausbreitung von Biber und Wolf sowie Änderungen in der Hessischen Jagdverordnung zum 1. April standen im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (VJE) im Landkreis Fulda. Zahlreiche Mitglieder waren dazu nach Steinhaus gekommen.
Foto: Karl-Heinz Burkhardt
Kritisch äußerte sich Hahn zum weiterhin fehlenden digitalen Jagdkataster in Hessen. „Ein Jagdkataster per Knopfdruck wäre eine große Hilfe für die Jagdvorstände und würde Bürokratie abbauen“, sagte er. Zu dem Ausbau von Stromtrassen im Landkreis erklärte er, bei Jagdpachtausfällen bestehe grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Entschädigung gegenüber den Leitungsbaunternehmen.
Wolfsdichte in Deutschland bereitet Sorgen
Ein weiteres Thema war die wachsende Wolfsdichte in Deutschland. Hessen im Dreiländereck zu Thüringen und Bayern sei als wolfsarmes Gebiet eingestuft, weshalb Hahn ein über Ländergrenzen hinweg einheitliches Wildtiermanagement von der Politik einforderte. Der anwesende renommierte Biologe Joachim Jenrich machte auf einen grundsätzlichen Zielkonflikt aufmerksam: Einerseits wolle man Weidetierhaltung und traditionelle Kulturlandschaften erhalten, andererseits stehe der Wolf unter strengem Schutz. „Hier entstehen Konflikte, die sich nicht immer auflösen lassen“, sagte er. Ein Rhöner Teilnehmer brachte es pointiert auf den Punkt: „Entweder der Wolf wird bejagt – oder Weideflächen werden wieder zu Wald.“
Zunehmend Sorgen bereite den Jagdgenossenschaften der Biber, fuhr der Vorsitzende fort. Mit rund 50 Vorkommen sei er in sämtlichen Gewässern im Kreisgebietes tätig. Durch Aufstauungen komme es immer wieder zu Schäden an Grundstücken und landwirtschaftlichen Flächen. Auch Landrat Bernd Woide bestätigte die wachsende Bedeutung des Themas. „Der Biber breitet sich immer weiter aus, verändert Flächen und greift in die Landschaft ein“, erklärte er. Gleichzeitig seien die Möglichkeiten zur Regulierung begrenzt. Niemand wolle die Tiere ausrotten. Dennoch müsse man stärker vor Ort entscheiden können wie mit den Beständen umgegangen wird. Das gelte auch für andere geschützte Arten wie Wolf oder Kormoran.
Zwei neue Wolfsrüden in Hessen nachgewiesen
Rissereignisse in Marburg und Korbach
Nach einem Wildtierriss im Marburger Raum wurde der in Hessen bisher nicht gesichtete Wolfsrüde GW5268m als Verursacher identifiziert. Das berichtet das Wolfzentrum Hessen. Zuvor wurde der Rüde, der auf das Elternpaar GW2597f und GW2252m zurückzuführen ist, bereits in den Gemeinden Woltert und Puderbach in Rheinland-Pfalz über Losungen nachgewiesen. Die Elterntiere gelten in Puderbach als territorial und zeugen seit dem Monitoringjahr 2023/24 jährlich Nachwuchs.
Auch im Korbacher Raum wurde laut dem Wolfszentrum Hessen ein Wolfsrüde erstmalig registriert. Der Rüde mit der Kennung GW5380m ist in Hessen erstmalig nachgewiesen worden. Der genetische Nachweis erfolgte im Zusammenhang mit einem Nutztierschaden vom November. Der Wolf war noch nicht bekannt. Weitere Untersuchungen zur möglichen Herkunft des Tieres und zur genetischen Einordnung sind laut Wolfszentrum Hessen derzeit im Gange.
Nutztierrisse können Halter bei der amtlichen WolfsÂhotline unter 0611/32572000 im Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr melden. An den Wochenenden sind die ehrenamtlichen Wolfsberater zuständig (Kontaktdaten unter: kurzlinks.de/9nu7).
LWPragmatisch umgehen mit dem Biber?
In einem Fachvortrag widmete sich Joachim Jenrich dem Biber als „Baumeister der Natur“. Seine Dämme könnten zur Wasserrückhaltung beitragen und den Grundwasserspiegel erhöhen. Gleichzeitig entstünden Konflikte mit der Land- und Forstwirtschaft. Jenrich plädierte daher für einen pragmatischen Umgang mit dieser Tierart. In Bayern gebe es bereits klare Bestandsregelungen und Ausgleichsfonds für entstandene Schäden. „Es gibt Bereiche, in denen der Biber nicht hingehört. Wenn er sich dort ansiedelt, wird er eingefangen – und wenn das nicht gelingt, wird er geschossen“, sagte der Biologe.
Über Änderungen zur neuen Hessischen Jagdverordnung informierte der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Müller. Danach sollen invasive Wildtierarten künftig ganzjährig bejagt werden können. Auch die Fallenjagd werde erleichtert, etwa durch technische Sendemelder. Mit Blick auf bedrohte Arten wie das Birkwild in der Rhön stellte Müller die Bedeutung einer konsequenten Prädatorenbejagung heraus. Zudem verwies er auf die in Hessen besonders strenge Jagdschein-Prüfungsordnung. Viele Bewerber legten ihre Prüfung deshalb in anderen Bundesländern ab. Künftig wolle sich Hessen stärker an deren Praxis orientieren.
Zum Naturmonument „Grünes Band“ erklärte Müller, dass die Verfügungsgewalt der Eigentümer über ihre Flächen wieder gestärkt wurde. Die Arbeit der regionalen Verbände bei der Umsetzung würdigte er ausdrücklich. Zugleich kündigte er Förderprogramme an.
Beim Thema Biber liegt nach seinen Worten eine Artenschutz-Ausnahmeverordnung zur Stellungnahme bei den Verbänden. Ziel sei es, Tiere dort zu vergrämen oder zu entnehmen, wo sie zu Belastungen führen. Durch die Verordnung sei eine finanzielle Unterstützung bei wiederkehrenden Schadereignissen für existenziell betroffene Betriebe geplant. Es werde damit nicht jedes Problem gelöst, doch letztlich sei dann auch eine letale Entnahme des Bibers möglich. Kritik übte Müller an der von der EU beschlossenen Wiederherstellungsverordnung der Natur. Diese bringe vor allem zusätzliche Bürokratie und orientiere sich an historischen Zuständen, die vielerorts gar nicht eindeutig dokumentiert seien.
Digitale Streckenerfassung ist übersichtlicher
Kreisjagdberater Dr. Robert Behr stellte eine neue digitale Streckenerfassung vor, die eine bessere Übersicht über Abschüsse und Reviere ermöglichen soll. Zudem empfahl er die Nutzung der App „Tierfundkataster“, unter anderem im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest. Sein Kollege Markus Hillenbrand appellierte an ein gutes Miteinander zwischen Jagdgenossenschaften und Jagdpächtern. Dem Kreisverband gehören nach Angaben seines Geschäftsführers Sebastian Schramm 130 Jagdgenossenschaften und zwei Eigenjagdbezirke mit einer Gesamtfläche von 70 462 ha an. Schwerpunkte der Verbandsarbeit waren 2025 Fragen des Grundeigentums, des Jagdrechts und der Verpachtung von Revieren.
Vorstand des VJE Fulda wurde neu aufgestellt
Unter der Wahlleitung des Ehrenvorsitzenden Hermann Bockmühl setzte sich der neue Vorstand wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender ist Richard Hahn aus Burghaun-Steinbach, zu seinem Stellvertreter wurde Norbert Schleicher aus Rommerz gewählt. Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus Gerhard Jordan, Wittges, Albert Peter, Soisdorf, Hans Dänner, Tann, Rüdiger Funk, Hünfeld-Rückers, und Marcel Faulstich, Eckweisbach. Neuer Geschäftsführer ist Sven Will.
Dank und Anerkennung für Verdienste um das Hessische Jagdgenossenschaftswesen wurden Hubert Wehner (40 Jahre Kassierer in der Jagdgenossenschaft Neuhof-Neustadt-Opperz), Ernst Möller (40 Jahre Jagdvorsteher der JG Neuhof-Dorfborn/Tiefengruben), Karl Dernbach (45-jährige Tätigkeit in der JG Haunedorf), Josef Isert (48 Jahre Rechner JG Haselstein), Helmut Faulstich (32 Jahre Jagdvorsteher JG Seiferts), Gerhard Fröhlich (29 Jahre Rechner JG Niederbieber), Norbert Schleicher (25 Jahre Jagdvorsteher JG Rommerz), Rainer Kremer (25 Rechner JG Kohlgrund-Wisselsrod), Hartmud Walter (25 Jahre Jagdvorsteher JG Kohlgrund-Wisselsrod), Heinrich Ziegler (30 Jahre Jagdvorsteher JG Ebersburg), Andreas Günther (25 Rechner JG Niesig-Lehnerz) und Richard Hahn (20 Jagdvorsteher JG Burghaun-Steinbach) zuteil.
bh – LW 13/2026
.