Blauzunge: Keine erleichterten Verbringungsregelungen mehr

Ab dem 18. Mai gelten verschärfte Transportrestriktionen

Rinder, Schafe und Ziegen aus Restriktionszonen mit Blauzungenkrankheit dürfen ab Samstag dieser Woche nur noch mit einem wirksamen Impfschutz oder einem Antikörpernachweis gegen BTV-8 in freie Regionen verbracht werden. Die erleichterten Verbringungsregelungen werden nach dem Beschluss von Bund und Ländern auslaufen. Grund sei eine neue Risikobewertung des FLI und die gesteigerte Aktivität der Gnitzen als Überträger der Krankheit. Der Hessische Bauernverband hat die neuen Regelungen zusammengefasst.

Laut dem Hessischen Landwirtschaftsministeriums (HMUKLV) gelten innerstaatlich folgende Regelungen für das Verbringen von Wiederkäuern aus BTV-Restriktionsgebieten: Bis Freitag, dem 17. Mai gelten weiterhin die bisherigen erleichterten Verbringungsregelungen für nicht-geimpfte Tiere. ...

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