Brandschutzkonzepte umsetzen

Tagung im Landwirtschaftszentrum Eichhof

Bei Neubauvorhaben von Ställen treten immer wieder Konflikte zwischen den haltungstechnischen und baulichen Anforderungen der Betriebe und den brandschutztechnischen Anforderungen des Bauordnungsrechtes auf. Im Rahmen der Tagungsreihe der ALB-Baulehrschau wird deshalb am Dienstag, dem 19. Februar das Thema „sinnvolle Brandschutzkonzepte bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben“ behandelt.

Das Thema Brandschutz beschäftigt besonders Tierhalter. In Bad Hersfeld wird am 19. Februar eine Tagung dazu stattfinden.

Foto: Franke

Die Hessische Bauordnung schreibt vor, dass bauliche Anlagen so zu errichten sind, dass die Rettung von Menschen und Tieren bei einem Brand möglich ist. Die Rettung von Tieren ist verfassungsrechtlich verankerter Tierschutz. Jedoch kann die Rettung von Tieren nicht über der Rettung von Menschen beziehungsweise dem Schutz von Menschen stehen.

Planungshilfen erarbeitet

Um sowohl Betreibern von Tierhaltungsanlagen, Genehmigungsbehörden und Planern Entscheidungshilfen hinsichtlich der brandschutztechnischen Beurteilung von Stallanlagen zu geben, wurde im Jahr 2011 in der Arbeitsgemeinschaft für Rationalisierung, Landtechnik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (ALB-Hessen) ein Arbeitsausschuss gegründet, mit dem Ziel, Planungshilfen zu erarbeiten. Die Planungshilfen sollen zur brandschutztechnischen Beurteilung dieser Stallanlagen beitragen und den Anforderungen an moderne Tierhaltungsformen angepasst werden. Das vorläufige Ergebnis aus der Arbeitsgruppe ist der Entwurf eines Merkblattes, das Hinweis zu den Anforderungen an Brandschutzmaßnahmen bei der Errichtung von Stallanlagen im bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bezüglich Landwirtschaftlicher Betriebsgebäude gibt. Die Schwerpunkte des Merkblattes werden vorgestellt.

Bei der Tagung werden außerdem die Ursachen von Brandfällen aufgezeigt. Anschließend werden die allgemeinen Anforderungen an die Löschwasserversorgung und die Organisation des Brandschutzes bei Ställen und sonstigen Anlagen beleuchtet. Dabei wird auch die Problematik bei Löscharbeiten angesprochen, wenn auf Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert sind. Abgerundet wird das Programm mit der Behandlung der tierartspezifischen Gebäudearten und versicherungsrechtlichen Aspekten.

Die Vortragsveranstaltung soll dazu beitragen, dass es zu einheitlichen Einschätzungen beim Brandschutz von Stallanlagen in Hessen kommt.

Programm Tagung Brandschutzkonzepte

  • Ursachen und Darstellung aktueller Brandfälle, Bernhard Feller, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • Anforderungen an die Bebauung, Zufahrten und Löschwasserversorgung, Michael West, Feuerwehrmann Schwalm-Eder-Kreis
  • Organisatorischer Brandschutz bei Ställen und sonstigen Anlagen (zum Beispiel Photovoltaik, Biogas), Aribert Herrmann, Landkreis Fulda
  • Brandschutz bei Rindviehställen, Stefan Seidel, Architekturbüro Gensler, Weyhers
  • Brandschutz bei Schweineställen, Christopher Denhof, Bauplanung Denhof GmbH, Vöhl-Buchenberg
  • Brandschutz bei Geflügelställen, Michael Herdt, Ingenieurbüro Herdt, Büdingen-Wolferborn
  • Brandschutz bei Pferdeställen und Reitanlagen, Christian Stamm, Architekturbüro Stamm GmbH, Stadtallendorf-Schweinsberg
  • Versicherungsrechtliche Aspekte, Hartmut Schnitzerling, Kreisbauernverband Schwalm-Eder, Homberg/Efze

Die Fachtagung beginnt um 9.30 Uhr. Die Gebühr beträgt 25 Euro inklusive Mittagsimbiss.


Gerd Franke – LW 6/2013