Bundesprogramm zum Schutz der Herde vor dem Wolf

Frist verlängert, ha-Grenze angehoben

Schafherde

Foto: Echino/pixelio.de

Mit einer Änderung der Richtlinie des BMEL zur Förderung der Wanderschäfer für Maßnahmen zum Schutz der Herde vor dem Wolf wird einer weitergefassten Klientel jetzt die Möglichkeit eröffnet, von der Förderung Gebrauch zu machen. Die eingestellten Mittel für das Bundesprogramm von 1,05 Mio. Euro wurden bislang lediglich zu einem Viertel abgerufen. Aufgrund der Anmerkungen des VDL als Vertretung der Landesschafzuchtverbände an den Bedingungen des Programms hat das BMEL die Antragsfrist jetzt verlängert und gleichzeitig die Hektar-Grenze von 40 auf weniger als 60 ha angehoben (siehe LW 35, Seite 36). Da nach Auskunft des BMEL eine Absenkung auf unter 200 Tiere und Anhebung über 60 ha einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof nicht standhalten würde, ist das BMEL diesen Empfehlungen gefolgt. Damit können Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, bis zum 10. Oktober eine Förderung beantragen. Eine weitere Verlängerung wird es wegen der erforderlichen Haushaltsabwicklung 2019 nicht geben (Infos unter www.ble.de/Bundesprogramm_Wolf). Die Anträge werden nach Eingangsdatum behandelt, bis das verfügbare Geld (36 Euro/Schaf) abgerufen ist.

hvszh – LW 38/2019