Bundesrat befasst sich mit mobilen Haltungseinrichtungen für Hennen

Ausnahme bei der Einrichtungs-Mindesthöhe angedacht

Der Bundesrat befasst sich mit mobilen Haltungseinrichtungen für Legehennen. Ein diesbezüglicher Verordnungsentwurf von Hessen ist am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Ziel des Entwurfs ist es, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dahingehend zu ändern, dass bei mobilen Haltungseinrichtungen für Legehennen generell eine Ausnahme von der Vorgabe einer Käfig-Mindesthöhe von 2 m möglich ist.

Zur Erläuterung hieß es, gerade Hühnermobile mit Dachschrägen könnten nicht sicherstellen, dass an allen Punkten der Haltungseinrichtung eine Höhe von 2 m erreicht werde. Für mobile, im Straßenverkehr bewegliche Haltungseinrichtungen ...

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