Bundesrat befasst sich mit mobilen Haltungseinrichtungen für Hennen
Ausnahme bei der Einrichtungs-Mindesthöhe angedacht
Der Bundesrat befasst sich mit mobilen Haltungseinrichtungen für Legehennen. Ein diesbezüglicher Verordnungsentwurf von Hessen ist am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Ziel des Entwurfs ist es, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dahingehend zu ändern, dass bei mobilen Haltungseinrichtungen für Legehennen generell eine Ausnahme von der Vorgabe einer Käfig-Mindesthöhe von 2 m möglich ist.
Zur Erläuterung hieß es, gerade Hühnermobile mit Dachschrägen könnten nicht sicherstellen, dass an allen Punkten der Haltungseinrichtung eine Höhe von 2 m erreicht werde. Für mobile, im Straßenverkehr bewegliche Haltungseinrichtungen ...
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl
