Bundesregierung verhängt für unabsehbare Zeit Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte

Nach Auskunft des BMI wird heute ab 17:00 Uhr ein Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte verhängt. Dies gilt auf unabsehbare Zeit für Charterflüge und auch für den Transit- und Grenzverkehr.

Dies ist ein deutliches Indiz dafür, dass für die Bundesregierung das Thema Seuchenbekämpfung Vorranag hat vor dem Thema Ernährungssicherheit.

Wichtig: Nach den obigen Ausführungen und den Informationen in der Telefonkonferenz sind von dem Einreisestopp derzeit noch nicht erfasst Personen, die über die polnische Grenze einreisen. Polnische Staatsangehörige müssen sich nach aktuellen Informationen ab 27.03.2020 bei Rückkehr ins Heimatland aber einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Grenzpendler, die die Grenze täglich oder mehrfach in der Woche passieren, davon auch betroffen sind, muss noch geklärt werden.

Hinweis: Betriebe, deren osteuropäische Erntehelfer derzeit aufgrund der veränderten Situation nicht anreisen können, haben auf der Internetseite der SinD GmbH (www.saisonarbeit-in-deutsch...) die Möglichkeit ihr Stellenangebot nicht nur an deutsche Arbeitsuchende zu richten, sondern durch automatische Veröffentlichung auf der entsprechenden polnischen Internetseite polnische Hilfskräfte anzuwerben.

Hessischer Bauernverband