Bundestag erleichtert Abschuss von Wölfen

DBV: Gesetzesänderung nicht ausreichend

Der Abschuss von Wölfen wird erleichtert. Das ist das Ziel einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die der Bundestag kurz vor Weihnachten mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD beschlossen hat. Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der FDP, den Wolf als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Erfolglos blieb auch ein Entschließungsantrag der Linken. Darin wird unter anderem gefordert, einen Rechtsanspruch auf Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen bundeseinheitlich festzulegen.

Laut der beschlossenen Neuregelung zum Umgang mit dem Wolf kann ein Abschuss bereits genehmigt werden, wenn bei Nutztierrissen „ernste“ landwirtschaftliche oder sonstige Schäden vorliegen. Betroffene Betriebe müssen damit nicht mehr ...

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