Eckpunkte gegen Härten in der Alterssicherung
Mehr Gerechtigkeit brächte auch die Honorierung der verkürzten Rentenlaufzeiten: Bei einem Hinausschieben des Rentenbeginns soll sich die Rente pro Monat um 0,5 Prozent erhöhen. Auch bei der Abgabe des Betriebs an Ehegatten sowie bei der Einbringung des Unternehmens in eine Gesellschaft zum Zwecke der Hofabgabe gibt es Verbesserungen für die betroffenen Betriebsleiter. Insgesamt sind die Eckpunkte ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Alten, die weiter wirtschaften müssen oder möchten, und denjenigen, vor allem der jüngeren Generation, die aus strukturpolitischen Gründen an der Hofabgabepflicht festhalten wollen. Offenbar werden die vorgeschlagenen Regelungen nicht zu größeren Mehraufwendungen für den Bund oder zu Verschiebungen von Beitragsbelastungen bei den Versicherten führen. Nebenbei würde eine solche Neugestaltung voraussichtlich auch die unbefriedigende Situation mit Blick auf Scheinpachtverträge bereinigen. Mit dem grundsätzlichen Festhalten an der HofÂabgabeverpflichtung bleibt weiter ein zusätzlicher Zwang für die künftigen Altenteiler bestehen, sich frühzeitig mit der Betriebsabgabe zu beschäftigen.
Cornelius Mohr – LW 20/2015