Eigenleistung beim Bauen

Immer wieder steht die Frage nach der Eigenleistung bei Bauvorhaben im Raum. Die Entscheidung dazu sollte allerdings mit größter Sorgfalt getroffen werden.
Grundsätzlich ist zunächst der Bauherr für die Einhaltung aller Vorschriften am Bau verantwortlich. Da er dazu in der Regel nicht alleine in der Lage ist, hat er andere am Bau zu beteiligen. Dies sind dann die jeweiligen Planer und Unternehmer, die die notwendigen Eignungen und Fachkenntnisse mitbringen müssen.
Dies wird in der Praxis über entsprechende Verträge (Architekten- oder Ingenieurvertrag und Werkverträge) vereinbart. Je nach Bauteil oder Gewerk steckt jedoch die Tücke im Detail, denn bei besonderen Anforderungen an die Bauteile sollte man die beauftragten Planer und Unternehmer keinesfalls aus der Verantwortung entlassen. Oft ergeben sich Probleme zu Folgegewerken oder mit der fertigen Bauqualität, für die dann der Bauherr alleine haftbar zu machen ist, ohne entsprechend abgesichert zu sein.
Weiteres Kriterium könnte das Verhältnis von Lohn- und Materialkosten sein. Nur bei entsprechenden Lohnansätzen lassen sich überhaupt sinnvolle Einsparungen erzielen. Weiterhin muss die Notwendigkeit von Spezialmaschinen zur Verarbeitung mancher Bauprodukte im Vorfeld abgewogen werden.
Eine sinnvolle Alternative kann es daher sein, für unkritische Bauteile mit dem Bauunternehmer eine Vereinbarung bezüglich der gewünschten Eigenleistungen zu treffen. Innerhalb dieser bleibt die Gewähr­leistung beim Unternehmer, man kann aber für Arbeiten, die man selbst durchführt, entlohnt werden. 
Simone Hamann-Lahr, Lk Rheinland-Pfalz