Eigenverantwortliche Risikominimierung

Teil fünf zur Öko-Umstellung – das betriebliche Vorsorgekonzept

Im fünften Teil der Serie zu Fragen rund um die Bio-Umstellung widmet sich Christian Cypzirsch vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz der Frage, was es mit dem betrieblichen Vorsorgekonzept auf sich hat und wie man sich ideal auf die Öko-Kontrolle vorbereiten kann.

Bei Lohndreschern ist zu vereinbaren, dass diese nach dem Einsatz auf einer konventi-onellen Fläche mit restentleerten Aggregaten auf Ökoflächen eingesetzt werden.

Foto: Cypzirsch

Die EU-Öko-Verordnung VO (EU) 2018/848 fordert über Art. 28 Abs. 1 die Erstellung eines betrieblichen Vorsorgekonzepts. Im Kern geht es darum, mögliche Eintrags- und/oder Kontaminationsrisiken, so genannte bio-kritische Kontrollpunkte (BioKKP), zu erkennen. In einem zweiten Schritt werden daraus angemessene beziehungsweise verhältnismäßige Vorsorgemaßnahmen abgeleitet, um die Risiken zu minimieren. Ziel ist es, dass Risiko für den Eintrag beziehungsweise Einsatz nicht zulässiger Stoffe und Betriebsmittel möglichst gering zu halten und so die Integrität der ökologischen Wertschöpfungskette zu wahren.

Vorsorgekonzept sowie Vorsorgemaßnahmen werden von den Kontrollstellen entsprechend geprüft. Die Verordnung selbst schreibt keine konkreten Einzelmaßnahmen vor, sondern lässt dies bewusst im Verantwortungsbereich der Unternehmer.

Was sind angemessene Maßnahmen?

Die Risikobereiche für Einträge und Kontaminationen können in drei Kategorien eingeteilt werden:

Sie liegen vollständig im Einflussbereich beziehungsweise der Kontrolle des Unternehmers

Sie liegen bedingt in seinem Einflussbereich, eine Einflussnahme ist aber möglich, zum Beispiel über Vereinbarungen wie Subunternehmerverträge oder Reinigungsprotokolle

Sie liegen außerhalb seines Einflussbereichs und sind rein durch das Handeln dritter bestimmt.

Mit dieser Kategorisierung verbunden sind auch die Begriffe „angemessen“ und „verhältnismäßig“. Eine Maßnahme ist dann verhältnismäßig, wenn die mit ihr verbundenen Nachteile nicht völlig außer Verhältnis zu den positiven Wirkungen stehen. Eine Ãœberbelastung soll jedoch vermieden werden. Stark vereinfacht formuliert: Eine Wareneingangskontrolle ist absolut verhältnismäßig und angemessen und vom Unternehmer gut umsetzbar, da sie in seinem Einflussbereich liegt.

Die Anlage von Pufferstreifen zu konventionellen Flächen zur Verminderung des Eintragsrisikos von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen ist jedoch mit hohem Aufwand (u.a. Verlust von produktiver Anbaufläche) verbunden und in der Praxis zum Teil schwierig umsetzbar (speziell in Raumkulturen). Solch eine Maßnahme wäre dementsprechend unverhältnismäßig und nicht angemessen.

Das betriebliche Vorsorgekonzept

Ausgangspunkt des betrieblichen Vorsorgekonzepts ist, dass der Betrieb und die in ihm laufenden Prozesse auf diese Schnittstellen hin untersucht werden. Sinnvoll ist dabei eine Untergliederung in die jeweiligen Produktionsbereiche, für die jeweils separate Vorsorgekonzepte erstellt werden. So wäre zum Beispiel in einem Gemischtbetrieb jeweils für den Getreidebau, den Futterbau, die Rinderhaltung und die Legehennen im Hühnermobil ein eigenes Vorsorgekonzept zu erstellen.

Weiterhin ist es zielführend, sich in dem Vorsorgekonzept an der Produktions- beziehungsweise Erzeugungskette zu orientieren. Die Darstellung des Vorsorgekonzepts in Tabellenform ist der Übersichtlichkeit wegen zu empfehlen.

 – LW 45/2023