Einheitliches Formular des BMEL zur Abstimmung der Einreise von Saisonarbeitskräften mit der Bundespolizei

Nachdem Vorgaben zur Einreise von Saisonarbeitskräften in der Praxis nach Mitteilung des BMEL z.T. nicht eingehalten werden, oft auch Unterschrift/Stempel des Betriebs fehlen, kommt es weiterhin zu Schwierigkeiten bei der Einreise. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Einreise von osteuropäischen Erntehelfern, bittet das BMEL, die erforderlichen Informationen (s. Eintrag 20.03.) tabellarisch und elektronisch lesbar, zusätzlich im PDF- oder Bildformat (z.B. .pdf, .jpg .btf) zu übermitteln. Weiter weist das BMEL darauf hin, dass bei Informationen, die nur als PDF oder Bildformat vorliegen, nicht gewährleistet werden kann, dass diese weiterverarbeitet werden können.

Das BMEL hat ein Muster für die Meldung an die Bundespolizei entworfen, das die erforderlichen Angaben auflistet. Das Formular steht hier zum download bereit.

Zum grundsätzlichen Verfahren teilt das BMEL Folgendes mit: Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, müssen die Betriebe - zuerst die zuständigen Dienststellen der Bundespolizei informieren und - bei einer nachrichtlichen Übermittlung an das BMEL (721@bmel.bund.de) mitteilen, wann welche Bundespolizeistelle informiert wurde. Sollten Betriebe bereits Listen mit Informationen übermittelt haben, so ist dies bei einer erneuten Übersendung mitzuteilen.

Hessischer Bauernverband