Enten- und Gänsebestände vor Transport untersuchen lassen
Schmidt erlässt Eil-Verordnung zum Schutz vor Geflügelpest
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat am Montag eine Eil-Verordnung unterzeichnet, mit der alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet werden, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest untersuchen zu lassen. Nur bei einem negativen Testergebnis dürfen die Tiere transportiert und geschlachtet werden, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einer Pressemitteilung (BMEL).
Laut Eil-Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet, vor einem Transport die Tiere auf das Vorliegen von Geflügelpest untersuchen zu lassen. Die Verpflichtung richtet sich an den Tierhalter, der seinen Hoftierarzt mit der Probenahme beauftragen kann. Die Proben können in Hessen beispielsweise am Landesbetrieb Hessisches Landeslabor untersucht werden oder in RLP beim Landesuntersuchungsamt RLP. Der Laborbefund mit negativem Ergebnis ist bei der Verbringung vorzulegen.
Foto: agrarfoto
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