Enthornung: Stress fürs Kalb reduzieren
Nicht alle schmerzstillenden Maßnahmen sind praxisgerecht
Laut Tierschutzgesetz ist derzeit die Behandlung gegen Hörnerbildung für Kälber unter sechs Wochen ohne Betäubung erlaubt. Um Schmerzen zu lindern, können verschiedene Maßnahmen freiwillig durchgeführt werden. Die im Folgenden dargestellte Enthornung (Beitrag zum Thema siehe auch LW-Ausgabe 21), durchgeführt von der Tierärztin Miriam Hill und Landwirtschaftsmeister Günther Backhaus, Hofgut Neumühle, zeigt die Kombination von Sedation, örtlicher Betäubung und der Verabreichung eines schmerzstillenden Mittels. Dies geht weit über die gesetzliche Forderung hinaus. Es hat sich dabei gezeigt, dass die Durchführung aller drei Maßnahmen am Kalb umständlich ist. Benedikt Rodens, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen/Rheinland-Pfalz, erläutert die Schritte zur Enthornung.
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