Entscheidung zur staatlichen Antibiotikadatenbank
Details zu betrieblichem Reduktionssplan vom Bundesrat gebilligt
Nun stehen auch die Einzelheiten zur weiteren Handhabung der in den Betrieben gemäß der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ermittelten Daten zum Antibiotikaeinsatz fest. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen unter der Maßgabe verschiedener Anpassungen zu.
Festgelegt werden mit der Änderungsverordnung das Berechnungsverfahren der bundesweiten Kennzahl der Therapiehäufigkeit sowie Details zum vorgeschriebenen Antibiotikaminimierungsplans des Tierhalters. Die Novelle des AMG schreibt bekanntlich vor, dass Tierhalter halbjährlich Daten ...
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