Ernte von Ganzpflanzensilage
Was ist im Hinblick auf das Greening zu beachten?
Im Zuge der Trockenheit beabsichtigen landwirtschaftliche Betriebe Getreide als Ganzpflanzensilage (GPS) zu nutzen und direkt im Anschluss noch Feldgras einzusäen. Auf Nachfrage des Hessischen Bauernverbandes hat das hessische Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die GPS-Ernte und anschließende Ansaat von Feldfutter grundsätzlich auch während des Verpflichtungszeitraums der sogenannten Anbaudiversifizierung (1. Juni bis 15. Juli) möglich sei.

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Sollte die Ursprungskultur nicht mehr nachweisbar sein, dann geht die im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle vorgefundene Kultur in die Berechnung der „Anbaudiversifizierung“ ein. Diese „andere Kultur“, die also vor dem 15. Juli auf der Fläche vorgefunden wird, kann allerdings dann beispielsweise nicht als Ökovorrangflächen-Zwischenfrucht anerkannt werden. ÖVF-Zwischenfrüchte dürfen erst ab dem 16. Juli ausgesät werden.
hbv – LW 27/2015