EuGH zum Erhaltungszustand geschützter Arten

DJV: Auffassung des Umweltministeriums widerlegt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einige Aspekte zur Auslegung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie klargestellt, die den viel zitierten „günstigen Erhaltungszustand“ berühren. Grundlage des am Donnerstag vergangener Woche gefällten Urteils war ein Vorabentscheidungsersuchen aus Estland. Dort hatte eine Umweltschutzorganisation gegen eine Verfügung des Umweltamtes geklagt, mit der der erste Teil der Wolfsjagdquote für die Saison 2020/2021 auf 140 Exemplare festgelegt worden war.

Laut den Umweltschützern kann der Erhaltungszustand des Wolfes in Estland nicht als „günstig“ im Sinne des estnischen Naturschutzgesetzes betrachtet werden. Wie der EuGH mitteilte, schließt die Einstufung der Population einer ...

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