Förderung für Arbeitsmittel zum Gesundheitsschutz im Betrieb
SVLFG gewährt Zuschuss – Anträge ab 1. Februar möglich
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt Betriebe bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln zum Schutz der Gesundheit. Mit einem Gesamtbudget von 1,2 Mio. Euro werden Schutzkleidung zum Sonnenschutz, Stalleinrichtungen für Rinderhalter und andere Arbeitsmittel bezuschusst, gab die SVLFG in einer Pressemeldung bekannt.
Einen Antrag auf Bezuschussung können alle Mitgliedsunternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft stellen, die 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Das gilt nicht für Produkte zum Sonnenschutz und Kühlkleidung, diese sind jährlich förderfähig. Die maximale Fördersumme je Unternehmen beträgt 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages und gilt nur für die Produkte, welche nach der Zusage für eine Bezuschussung angeschafft wurden. Darüber hinaus gelten die maximalen Fördersätze für das jeweilige Produkt (siehe Tabelle 1). Die Bezuschussung beginnt ab dem 1. Februar (Arbeitsmittel und Stalleinrichtung) beziehungsweise dem 1. März (Sonnen- und Hitzeschutz) und endet, wenn die Mittel ausgeschöpft sind, spätestens aber zum 30. November diesen Jahres.Anträge und Rechnungen für Zuschüsse und die Anschaffungen sollen über das Online-Versicherungsportal der SVLFG hochgeladen werden (portal.svlfg.de). Die Antragsformulare stehen dort zum jeweiligen Beginn der Förderaktion ab 12 Uhr zur Verfügung, so die Versicherung.
LW – LW 5/2025