Förderung bekommen nur noch die Günstigsten

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt ab 2017

Bislang gelten für die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien feste Fördersätze. Die Vergütung des erneuerbaren Stroms wird aber künftig über Ausschreibungen geregelt. Wie das funktioniert, fragte das LW Björn Staub vom Kompetenzzentrum Hessen-Rohstoffe (HeRo) in Witzenhausen.

LW: Wie funktioniert das Ausschreibungsverfahren im EEG? Björn Staub: Ab 2017 werden die Strommengen aus Windkraft-, PV- und Biomasseanlagen ausgeschrieben. Hierzu wird die Bundesnetzagentur jährlich am 1. September eine Ausschreibung ...

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