Windpark in regionaler Regie umgesetzt

VG Monsheim betreibt Windräder selbst und sorgt so für hohe Akzeptanz

Die Verbandsgemeinde Monsheim im südlichen Rheinhessen hat den Betrieb eines eigenen Windparks in Angriff genommen. Dazu plant sie den Bau und Betrieb von fünf Wind­energieanlagen (WEA) in der Gemarkung Wachenheim. Ziel ist es, in der Bevölkerung für eine hohe Akzeptanz der Windräder zu sorgen und zugleich die daraus resultierende Wertschöpfung in der Verbandsgemeinde zu halten. Das Landwirtschaftliche Wochenblatt (LW) hat dem Verbandsgemeindebürgermeister Ralph Bothe hierzu einige Fragen gestellt.

Ralph Bothe

LW: Herr Bothe, Sie treiben mit viel Engagement einen VG-eigenen Windpark voran. Was hat Sie dazu bewogen?

Ralph Bothe: Nachdem im Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe in der Gemarkung Wachenheim ein Vorranggebiet für Windenergienutzung ausgewiesen wurde, war klar, dass hier auf jeden Fall Windräder errichtet werden. Da gerade kleine Gemeinden ohne Gewerbeflächen chronisch unterfinanziert sind und in absehbarer Zeit mit keiner grundlegenden Besserung zu rechnen ist, stellt die Energieerzeugung eine der wenigen Möglichkeiten zur Einnahmeerzielung und Verbesserung der Haushaltssituation dar. Sehr schnell war allen politischen Gruppen im Verbandsgemeinderat klar, dass diese einmalige Gelegenheit zumindest geprüft werden muss.

LW: Wie soll der Windpark aussehen? Welche Leistung sollen die Windräder haben?

Ralph Bothe: Nach dem Ergebnis der Ausschreibung werden wir voraussichtlich fünf Anlagen mit einer Nennleistung von etwa 3,2 Megawatt errichten. Nach vorliegenden Gutachten werden die Anlagen über das Jahr eine Strommenge von rund 45 bis 50 Millionen Kilowattstunden erzeugen, was in etwa dem Jahresverbrauch aller Haushalte und Betriebe in unserer Verbandsgemeinde entspricht.

LW: Warum haben Sie den mühsamen Weg der eigenen Projektierung gewählt anstatt dieses Thema einem der am Markt aktiven Windkraftprojektierer zu überlassen?

Ralph Bothe: Da wir einen Großteil der Vorarbeiten auf dem Weg zur Genehmigung und Auftragsvergabe innerhalb der Verwaltung mit vorhandenem Personal erbringen konnten und nur in verhältnismäßig geringem Umfang externe Berater und Gutachter beauftragen mussten, konnte bereits in dieser Phase eine erhebliche Wertschöpfung generiert werden, die unser Projekt in der Gesamtbetrachtung äußerst rentabel macht. Das heißt, die Vorleistungen zahlen sich später durch höhere Renditen für die Gemeinde wieder aus.

LW: Wie haben Sie die Grundstücks­eigentümer überzeugen können, bei der Verbandsgemeinde zu unterschreiben und nicht auf eines der Vertragsangebote der Windkraftprojektierer zu bauen?

Ralph Bothe: Zunächst sind einzelne Grundstückseigentümer auf die Gemeinde zugekommen, weil bekannt war, dass wir bereits Photovoltaikanlagen in Eigenregie betreiben. In den Gesprächen ist dann die Idee gereift, ein kommunales Projekt umzusetzen. Ich habe dabei erlebt, dass gerade die ortsansässigen Grundstückseigentümer sehr gerne und bereitwillig an diesem Vorhaben mitwirken wollen, weil die Erlöse ihrer Heimatgemeinde zu Gute kommen. Wichtig war aber auch das hervorragende Vertrauensverhältnis zwischen Landwirtschaft und Gemeinde, wozu sicherlich meine langjährige verantwortliche Tätigkeit in einem Weinbaubetrieb beigetragen hat.

LW: Warum sind Grundstückseigentümer aus Ihrer Sicht bei einem kommunalen Betreibermodell besser aufgehoben als bei einem externen Projektierer? Was können Sie Verpächtern für Vorteile bieten?

Ralph Bothe: Ich bin nicht sicher, ob für die Grundstückseigentümer generell ein kommunales Betreibermodell nur Vorteile bringt. Das kommt auf den Einzelfall an und auf die Frage, welche Prioritäten die Grundstückseigentümer bei der Vertragsgestaltung setzen. So können privatwirtschaftliche Projektierer die Vorhaben oft etwas schneller umsetzen und haben inzwischen auch die Pachten und Vergütungen nach oben angepasst. Demgegenüber weiß man bei einem kommunalen Vertragspartner, dass man auch in 20 Jahren noch einen Ansprechpartner vor Ort hat, auf wichtige Entscheidungen auch nach Vertragsunterzeichnung über die Gemeinderäte noch Einfluss genommen werden kann und ein Großteil der Erlöse für kommunale Projekte verwendet wird. Wichtig war den Grundstückseigentümern aber auch, dass ein nennenswerter Betrag jährlich in die Unterhaltung der Feldwege fließt und damit die gesamte örtliche Landwirtschaft erheblich profitiert.

LW: Für den Betrieb haben Sie eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet. Wer ist daran beteiligt und wie finanziert sich diese?

Ralph Bothe: Die Anstalt öffentlichen Rechts „Energieprojekte Monsheim“ ist ein rein kommunales Unternehmen, an dem die sieben Ortsgemeinden mit etwa einem Drittel und die Verbandsgemeinde mit zwei Drittel des Stammkapitals in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro beteiligt sind. Das Stammkapital besteht aus Sachwerten. Dazu haben die Ortsgemeinden ihre Straßenbeleuchtungsanlagen eingebracht und die Verbandsgemeinde das bestehende Leerrohrnetz, welches für den DSL-Ausbau verlegt wurde. Die Finanzierung der Windräder erfolgt ausschließlich über Fremdkapital mit einem festen, sehr günstigen Zinssatz über 20 Jahre.

LW: Können Sie anderen Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden Tipps für den Einstieg in derartige Planungen geben?

Ralph Bothe: Wir erhalten zur Zeit mehrmals in der Woche entsprechende Anfragen und geben unsere Kenntnisse gerne sehr offen an Kollegen weiter. Nur bei Informationen, welche die Rechte Dritter betreffen, verweisen wir die anderen Gemeinden direkt an den jeweiligen Fachberater.

LW: In der praktischen Umsetzung sind hohe Hürden im Genehmigungsverfahren zu überspringen (Fachgutachten etc.). Wie sind Sie diese Themen angegangen und was sind Ihre Erfahrungen daraus?

Ralph Bothe: Bereits zu Beginn des Projektes haben wir einen außerordentlich versierten Fachberater über einen Rahmenvertrag beauftragt, der uns bei allen Schritten intensiv berät und auch den kommunalen Gremien die notwendigen Erläuterungen zu anstehenden Entscheidungen gibt.

Außerdem haben wir eine steuerliche und eine Rechtsberatung in Anspruch genommen.

Aus meiner Sicht war es besonders erfreulich, dass sich der Aufwand für diese externen Gutachter in überschaubarem Rahmen bewegt und auch die Kommunikation mit den zuständigen Genehmigungsbehörden hervorragend gelaufen ist. Nicht unterschätzen darf man jedoch den zusätzlichen persönlichen Einsatz, den man selbst, aber auch die beteiligten Mitarbeiter erbringen müssen. Nur wenn dazu die Bereitschaft der Mitarbeiter besteht, ist es möglich, eine solche Aufgabe auch wirklich anzugehen.

LW: Oft gibt es seitens der Landwirtschaft Diskussionen über die Anlage von Ausgleichsflächen für Windräder. Wie haben Sie dieses Thema gelöst?

Ralph Bothe: Wir haben auch die Ausgleichsmaßnahmen von Beginn an mit den Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt. Wesentlicher Bestandteil unseres Konzeptes ist es, dass Ausgleichsmaßnahmen nur auf solchen Flächen durchgeführt werden, die von der Landwirtschaft selbst vorgeschlagen wurden.

Diese Flächen liegen in einem engen räumlichen Zusammenhang, sodass keine landwirtschaftlich sinnvoll nutzbaren Flächen verloren gehen und keine Konflikte mit bewirtschafteten Flächen entstehen. Viele Flächen hatten wir bereits vor Jahren übernommen, weil sie vom Bewirtschafter aufgegeben worden waren. Alle Ausgleichsflächen befinden sich inzwischen in kommunalem Eigentum, sodass sich auch keine Auswirkungen auf die örtlichen Pachtverhältnisse ergeben.

Vielen Dank für das Gespräch.

LW – LW 42/2012