Für Entlastung in einem angespannten Markt

EU stimmt Destillation von Rot- und Roséweinen zu

Die Europäische Kommission hat dem deutschen Antrag auf eine außergewöhnliche Marktintervention zugestimmt. Die entsprechende EU-Verordnung soll in der 2. Augusthälfte veröffentlicht werden. Damit ist der Weg frei für eine geförderte Destillation von Rot- und Roséweinen aus den Anbaugebieten Rheinhessen und Württemberg. Das hat das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten (MLWUF) mitgeteilt.

Das Programm zur Krisendestillation soll im vierten Quartal 2026 starten.

Foto: agrar-press

Die Weinwirtschaft steht weltweit vor großen Herausforderungen. Veränderte Konsumgewohnheiten und geopolitische Entwicklungen haben die Nachfrage nach Wein in den vergangenen Jahren sinken lassen. Gleichzeitig sind die Produktionskosten deutlich gestiegen. Viele Weinbaubetriebe stehen dadurch wirtschaftlich unter erheblichem Druck.

Vor diesem Hintergrund hatten Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Bundesregierung gebeten, bei der Europäischen Kommission eine außergewöhnliche Marktintervention aus der EU-Agrarreserve zu beantragen. Interesse an der sogenannten Krisendestillation haben die Anbaugebiete Rheinhessen und Württemberg gezeigt. Ziel ist es, das bestehende Überangebot an Rot- und Roséweinen abzubauen und den Markt zu entlasten. Dazu werden diese Weine zu hochprozentigem Alkohol gebrannt. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, darf der durch diese Destillation gewonnene Alkohol ausschließlich für industrielle Zwecke, zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Energie genutzt werden. Eine Verwendung des Alkohols für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie ist nicht zulässig.

Gefördert wird die Destillation von Rot- und Roséweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) aus Rheinhessen und Württemberg. Die Förderung beträgt 43 Cent je Liter; zusätzlich werden 16 Cent je Liter für Logistik- und Brennkosten gewährt. Zugelassen sind Weine des Jahrgangs 2025 und älter.

Wichtig ist, dass die Destillation erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen darf. Wer seine Weine vorher destillieren lässt, kann keine Förderung erhalten, so das Ministerium. Das MLWUF wird über den Start des Antragsverfahrens und die Bereitstellung der Antragsunterlagen rechtzeitig informieren.

MLWUF – LW 30/2026