Garantiezins-Absenkung bei Versicherungen

Inzwischen steht fest, dass zum 1. Januar 2017 der Garantiezins für Versicherungsprodukte von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt wird. Die Entscheidung hat das Bundesfinanzministerium getroffen und ist verbindlich für alle Versicherer in Deutschland. Die Zinssenkung gilt dann für alle Verträge mit Versicherungsbeginn ab dem 1. Januar 2017. Verträge, die noch in diesem Jahr starten, behalten noch den derzeit günstigeren Zinssatz. Es gilt somit Bestandsschutz, auch für bereits laufende Verträge.
Da dieser Garantiezins die Kalkulationsgrundlage im Bereich der Personenversicherungen darstellt, hat dies nicht nur Auswirkungen auf die Privaten Rentenversicherungen, sondern auch auf die
Bereiche der Privaten Krankenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen und die Pflegeversi­cherung. Auch die wichtige Absicherung der Arbeitskraft, die Be­rufsunfähigkeitsversicherung, ist betroffen. Es ist mit etwa 4 Prozent höheren Beiträgen zu rechnen bei gleicher Rente in der Berufsunfähigkeitsrente.
Es ist daher ratsam, noch in diesem Jahr zu handeln und fehlenden Versicherungsschutz zu besorgen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Zinsen in absehbarer Zeit steigen werden. Viele Versicherer sehen aber den Bodensatz erreicht; Staatsanleihen bieten ohnehin keine Verzinsung mehr. Dennoch verzinsen gute Versicherer derzeit die Geldanlagen ihrer Kunden mit 3 Prozent und mehr. Es kann sich also nach wie vor lohnen, Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu betreiben oder die eigene Arbeitskraft zu versichern.
Arno Werner, Joachim Müller