Gülleausbringung wird noch anspruchsvoller

Die Düngeverordnung: Lange hat die Gesetzgebungsphase gedauert, doch einmal in Kraft gesetzt, seit 2. Juni, stellt sie unmittelbar Anforderungen an die Landwirte. Aktuell geht es vor allem um die Ausbringung von organischen Düngern. Generell gilt jetzt eine erweiterte Kernsperrfrist von der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31. Januar des Folgejahres. Es gibt allerdings Ausnahmen für die Kulturen, denen der Gesetzgeber einen potenziellen Düngebedarf einräumt. Das sind Winterraps, Wintergerste, Feldfutter und Zwischenfrüchte. Die Vorfrucht Wintergerste ist zum größten Teil geerntet, und der Landwirt könnte jetzt die Gelegenheit nutzen, den vorhandenen Düngebedarf des nachfolgenden Winterrapses mit einer Güllegabe zu decken. Das ist umso wichtiger, weil der Güllelagerraum knapp wird und der Landwirt viel genauer planen muss – er darf ja erst wieder im Februar den organischen Dünger ausbringen, und auch das nur, wenn es die Bodenverhältnisse erlauben. Hinzu kommt, dass die Güllemengen pro Hektar kleiner werden, weil das Nährstoff­limit schneller erreicht ist. Somit werden auch die Fahrtstrecken und die Ausbringungszeiten länger.

Jetzt ist also von der Ausbringung her – die Böden sind tragfähig – die beste Zeit. Zuerst ist allerdings eine Dünge-Bedarfsermittlung durchzuführen, und bei Kontrollen sind entsprechende Aufzeichnungen vorzuweisen. Doch wie die aussehen sollen, ist von Bundesland zu Bundesland verschiedenen und in Hessen wird eine genaue Anleitung erst in Kürze herausgegeben. Dennoch, sollte der Landwirt die Bestimmungen verinnerlicht haben und den Bedarf plausibel ermitteln, auch mit Hilfe von Formularen auf Internetseiten der Nachbarländer, dürfte er auf der sicheren Seite sein (siehe S. 17). Unterdessen werden mögliche Fallstricke der neuen Regelungen immer deutlicher. Was ist beispielsweise, wenn Gülle nach Nährstoffbedarf ausgebracht wurde, der ausgesäte Winterraps aber aufgrund von Trockenheit nicht aufläuft und der Landwirt bei fortgeschrittener Zeit Winterweizen säen muss? Oder wenn die Winterraps-Aussaat wegen anhaltender Niederschläge nicht möglich und irgendwann zu spät ist?

Cornelius Mohr – LW 29/2017