Handlungsanleitung zum Schutz von Ernte- und Saisonarbeitskräften vor SARS-CoV-2 vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration

Die unter www.arbeitswelt.hessen.de/s... abzurufende Handlungsempfehlung vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration soll es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erleichtern, die in ihrem Betrieb beschäftigten Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte sowohl bei ihrer Tätigkeit als auch in ihren (vom Betrieb gestellten) Unterkünften besonders zu schützen.

Dabei ergänzt die Handlungshilfe die jeweiligen Regelungen durch die Verordnungen der Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus. Die jeweils geltenden Anordnungen der Verordnungen sind ggf. vorrangig zu beachten. Gleichzeitig versteht sich die Handlungshilfe als Konkretisierung und Ergänzung des Abschnitts 3 des Konzeptpapiers Saisonarbeiter im Hinblick auf den Gesundheitsschutz von BMI/BMEL (siehe Eintrag vom 03.04.2020).

Hessischer Bauernverband