Hofabgabeklausel teilweise verfassungswidrig

Verfassungsrichter: Eingriff in die Eigentumsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Hofabgabeklausel in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Laut einem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Beschluss gilt dies dann, wenn die Hofabgabepflicht dem Landwirt in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung der nur als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Nach Ansicht der Karlsruher Richter greift zudem die Kopplung einer Altersgrenze an eine Hofabgabeklausel faktisch in die im Grundgesetz festgeschriebene Eigentumsfreiheit ein.

Wie das Bundesverfassungsgericht weiter feststellt, darf auch die Gewährung einer Rente an einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des Landwirts über die Abgabe des Hofes abhängig gemacht werden. Mit dieser ...

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