Hygiene-Verordnung für die Schweinehaltung

Seit 1999 sind in der Schweinehaltungshygieneverordnung grundsätzliche Hygienestandards bezüglich der amtlichen Tierseuchenbekämpfung, des Viehhandels und des landwirtschaftlichen Betriebes festgelegt. Der Einschleppung von Krankheiten soll damit vorgebeugt und eine frühzeitige Erkennung von Krankheiten ermöglicht werden. Die jetzt in der dritten Auflage aktualisierte Broschüre „Schweinehaltungshygieneverordnung – Fragen und Antworten für die Praxis“ richtet sich an alle Schweinehalter. Die Inhalte der Verordnung werden vorgestellt, beispielsweise bauliche Anforderungen. Vorgaben zur Reinigung, Desinfektion und gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen in mehreren Schweinehaltungen werden erläutert. Was beim Transport von Tieren zu beachten ist, wird ebenso dargestellt wie die Organisation der tierärztlichen Bestandsbetreuung. Auch zusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe und was bei der Freilandhaltung zu beachten ist, wird erklärt. In dem 35-seitigen AID-Heft wird auch gezeigt, welche Umkleidemöglichkeiten bereitgestellt werden müssen, wenn betriebsfremde Personen Ställe betreten. Die Richtlinien für das Ver- und Entladen von Schweinen, die Einrichtung eines Quarantänestalls sowie die Tierkörperlagerung und Abholung sind ebenfalls enthalten. Auch die Lagerung und Ausbringung von Dung und Gülle sind in der Verordnung geregelt und werden in der Broschüre dargestellt.

Das Heft „Schweinehaltungshygieneverordnung – Fragen und Antworten für die Praxis“ von Dr. Günther Fischer kostet 2 Euro, hat die ISBN-Nr. 978-3-8308-0919-7 und kann direkt beim AID-Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Tel.: 0228/8499-0, E-Mail: aid@aid.de oder Internet: www.aid.de bestellt werden. LW