Ãœbernahmerecht von Quoten flexibler gestaltet

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Mit der Neufassung der Milchabgaben-Verordnung (MilchAbgV) und deren In-Kraft-Treten am 1. April 2007 wurde auch das Übernahmerecht von Milchquoten, das bei Beendigung von Pachtverträgen seitens des Pächters ausgeübt werden kann, flexibler gestaltet. Mehr dazu lesen Sie in der LW-Ausgabe 4/2008 ab Seite 14. Werner Theis, Regierungspräsidium Kassel, berichtet.

Ãœbernahmerecht
Am 31. März laufen viele Pachtverträge für Milchquoten aus. Bei Gesellschaftsgründungen konnten bislang die von den Gesellschaftern eingebrachten Pachtquoten bei Beendigung des Pachtvertrages nicht von der Gesellschaft übernommen werden, da der Gesellschaft kein Übernahmerecht zustand. Dies ist jetzt möglich. Auch Hofnachfolger, die den Betrieb vom Vater gepachtet haben, können nun ein Übernahmerecht ausüben. Bislang fiel die vom Vater vor der Hofübergabe gepachtete Quote bei Pachtende an den Verpächter zurück.

LW