Ãœbernahmerecht von Quoten flexibler gestaltet
Ãœbernahmerecht
Am 31. März laufen viele Pachtverträge für Milchquoten aus. Bei Gesellschaftsgründungen konnten bislang die von den Gesellschaftern eingebrachten Pachtquoten bei Beendigung des Pachtvertrages nicht von der Gesellschaft übernommen werden, da der Gesellschaft kein Übernahmerecht zustand. Dies ist jetzt möglich. Auch Hofnachfolger, die den Betrieb vom Vater gepachtet haben, können nun ein Übernahmerecht ausüben. Bislang fiel die vom Vater vor der Hofübergabe gepachtete Quote bei Pachtende an den Verpächter zurück.