Die Verbraucher können sich nach geltendem Recht beim Milchkauf darauf verlassen, dass dieses Produkt von Kühen stammt. Dies teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Presseerklärung mit. Bei Milch von anderen Säugetieren wie Ziegen oder Stuten müsse die Tierart angegeben werden. Die Bezeichnung „Milch“ sei durch die EU-weit geltende Bezeichnungsschutzverordnung geschützt. Ausnahmen sind nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen möglich. Ganz bewusst gehöre der Begriff „Sojamilch“ nicht zu den Ausnahmen, so dass eine derartige Produktbezeichnung für Sojagetränke unzulässig sei. In der jüngsten Vergangenheit seien auf EU-Ebene zunehmend Bestrebungen zu beobachten, wonach die strikte Trennung von Milch und Soja in Frage gestellt werde. Der DBV forderte Bundesregierung, EU-Parlament und EU-Kommission auf, für Klarheit und Wahrheit bei der „Milch“-Kennzeichnung einzutreten. Mittlerweile erhalte der Bauernverband in seiner Forderung Unterstützung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Staatssekretär Gerd Lindemann habe dem DBV „volle Rückdeckung“ bei den anstehenden Beratungen in Brüssel zugesagt. LW
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