Der erste Börsentermin im Milchwirtschaftsjahr 2008/09 ist am 1. April 2008. Die Einreichungsfrist hierfür endet am Montag, dem 3. März 2008. Es wird nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, das heißt, bis dahin müssen alle Unterlagen vollständig und richtig bei der Übertragungsstelle vorliegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge oder Anlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Nachfrager werden gebeten, sich rechtzeitig (spätestens drei Wochen vor Ausschlussfrist) um die Ausstellung der Bankbürgschaft zu bemühen. Ebenso wird daraufhingewiesen, dass Anbieter spätestens 14 Tage vor der Ausschlussfrist am 3. März 2008 die erforderliche Bescheinigung bei den Landesstellen (Ämter für den ländlichen Raum) beantragen sollten.