Feta ist jetzt geschützter Name

Nicht jeder Schafskäse darf den Namen „Feta“ tragen. 

Feta darf jetzt nur noch so genannt werden, wenn er vom griechischen Festland oder der Insel Lesbos kommt.

Foto: Pius Schuler/pixelio

Nach einem EU-Beschluss darf seit Oktober 2007 nur noch auf dem griechischen Festland und der Insel Lesbos hergestellter, in Salzlake gereifter weißer Kä­se aus Schafs- oder Ziegenmilch „Feta“ heißen. Ersatznamen, die man im Handel findet sind „Käse nach Balkanart“ oder  „Balkankäse“. SL