Reform der Unfallversicherung zeigt Wirkung

Landwirte klagen zu Recht über hohe Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG). Seit langem hat sich deshalb der Berufsstand um eine Reform der Unfallversicherung bemüht und Vorschläge unterbreitet, wie man die Beiträge senken kann. Jetzt nach der Einführung des LSV-Modernisierungsgesetzes sieht es so aus, als wäre dies endlich möglich.
Die Abfindung von Kleinrenten wird die Kassen der LBG und damit die Beitragszahler nachhaltig entlasten. An diesen Erfolg hat Minister Seehofer – entgegen verbreiteter Skepsis – immer geglaubt, und offensichtlich hat er das richtige Gespür gehabt. Dass der Bund für die Abfindung der Kleinrenten zusätzlich 400 Mio. Euro zur Verfügung gestellt hat, muss man anerkennen.
Zur Verbesserung der Lage tragen aber auch die Beitragszahler selbst erheblich bei. So wird eine neue Unfallrente nur noch gezahlt, wenn die Erwerbsminderung mindestens 30 Prozent beträgt, statt früher 20 Prozent. Diejenigen, die künftig durch einen Unfall dauerhaft gehandikapt sind, und dennoch unter die 30-Prozent-Hürde fallen, werden dies durchaus als hart empfinden.                                                                                
Der Lastenausgleich innerhalb der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften kann zudem für den heimischen Versicherungsträger und seine Mitglieder Vorteile bringen.
Dass jetzt die Beiträge auf ein erträgliches Maß zurückgeführt werden können, hängt aber weiterhin von den Bundeszuschüssen ab, derzeit 200 Mio. Euro pro Jahr. Im LSV-Modernisierungsgesetz wurden entgegen der Forderungen des Bauernverbandes keine Zahlungen des Bundes festgeschrieben. Deshalb wird der Berufsstand weiter die notwendigen Bundeszuschüsse einfordern müssen. Andernfalls könnten die Beiträge wieder steigen und die Reform zur Farce werden.
Cornelius Mohr