Bis zum 23. März müssen Betriebe mit mehr als 100 Mastplätzen den Salmonellenstatus für ihren Bestand bestimmen lassen. Endmastbetriebe müssen ihren Schlachtbetrieb beauftragen, Fleischsaftproben zu ziehen und analysieren oder im eigenen Betrieb Blutproben zu ziehen und anschließend untersuchen lassen. Ab 200 geschlachteten Tieren pro Jahr sind 60 Schweine zu beproben. Das nicht rechtzeitige Untersuchen von Proben wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Weitere Auskünfte in Hessen erteilt der HVL unter 06631/78455 (Gabriele Kurth), der einen Service dazu anbietet. In Rheinland-Pfalz berät die Landwirtschaftskammer RLP unter 0671/793-1134 (Walter Böß). LW