Vernünftiges Ergebnis nach langem Ringen

Nach zwei Jahren des politischen Ringens ist das neue Erbschaftsteuergesetz nun verabschiedet worden. Anlass war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach Geld- und Grundvermögen bei der Besteuerung gleichbehandelt werden müssen. Die ersten Vorschläge hätten für die landwirtschaftlichen Betriebe schwerwiegende Folgen gehabt. Anhand eines Verkehrswertes wären die Vermögen viel zu hoch und unrealistisch angesetzt worden. Allerdings haben bald auch die Juristen erkannt, dass nur 0,15 Prozent der Flächen pro Jahr gehandelt werden und dass dies keinen beispielgebenden Marktwert für die Besteuerung liefern kann. Die jetzt beschlossene, am Ertragswert orientierte Bewertung, ist für die Landwirtschaft angemessen und vernünftig.

Auch die Verschonung der Betriebe von der Erbschaftsteuer, wenn sie zehn beziehungsweise sieben Jahren fortgeführt werden, und die Einbeziehung von verpachteten Flächen und Betrieben, die nicht länger als 15 Jahre verpachtet sind, sind eine gute Lösung für die Landwirtschaft. Dass es zu diesem Abschluss gekommen ist, ist eine große Leistung des Bauernverbandes, der auf allen politischen Ebenen, im Bund und in den Ländern viele Gespräche geführt hat – in Hessen beispielsweise mit dem Ministerpräsidenten Koch, in Rheinland-Pfalz mit Finanzminister Deubel.

Es ist volkswirtschaftlich sinnvoll, dass die meisten Betriebe, wenn sie übernommen werden, jetzt nicht mit einer Erbschaftssteuer belastet werden und damit besser Arbeitsplätze sichern können. Dies zu sagen ist wichtig, denn die Diskussion über die Erbschaftsteuer wird sehr kontrovers geführt. Die einen empfinden sie als ungerecht, weil das Geld, aus dem das Vermögen entstanden ist, bereits mehrfach versteuert wurde. Die anderen sehen eine ungerechtfertigte Bevorzugung der vermeintlich Reichen und der Vermögenden. Ohne einen Beschluss in diesem Jahr wäre das Gesetz weggefallen. Doch dann hätte man bestimmten Kreisen ein Thema für die nächsten Wahlen geliefert

Cornelius Mohr