Betriebe ab 50 Mastplätzen müssen Proben ziehen lassen
Schweine haltende Betriebe werden im Januar 2010 kategorisiert
Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen auch Betriebe ab 50 Mastplätzen auf Salmonellen beprobt werden, Betriebe ab 100 Plätze sind dazu schon seit 2007 verpflichtet. Grundlage ist die Schweine-Salmonellen-Verordnung, ...
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