Mitte des Monats hat das EU-Parlament die heftig umstrittene Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die darin enthaltene Abkehr von einem risikobasierten Ansatz hin zu einem auf dem Gefahrenpotenzial beruhenden hatte im vergangenen Jahr auf vielen Veranstaltungen der Landwirtschaftsbranche zu Kritik und regelrechten Katastrophenszenarien geführt.
Und das nicht ohne Grund: Wäre der Entwurf des ParlamenÂtes unverändert verabschiedet worden, hätten viele wichtige Pflanzenschutzmittel in naher Zukunft nicht mehr zur Verfügung gestanden; mit der Folge dass der Anbau einiger Kulturen in der EU mangels Wirtschaftlichkeit wohl komplett hätte eingestellt werden müssen – ohne jeden ersichtlichen Vorteil für den Anwender-, Verbraucher- oder Umweltschutz.
Der nun beschlossene Kompromiss ist nicht zuletzt wegen des enormen Widerstandes aus der Branche zustande gekommen. Als Beispiel sei die Postkartenaktion des Bauernverbandes genannt: Dabei konnten Landwirte ihren Europa-Abgeordneten dazu auffordern, sich im Parlament für einen fachlich fundierten Einsatz von PflanÂzenÂschutzmitteln stark zu machen und nicht für Verordnungen zu stimmen, die eine Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln in ausreichender Menge aus der EU in Frage stellen.
Der Kompromiss wurde allerdings auch dadurch möglich, dass er noch viele unverbindliche Formulierungen enthält. Die notwendige Konkretisierung der Richtlinien kann sich immer noch je nach Auslegung mehr oder weniger auf die landwirtschaftliche Praxis auswirken. Aussagen darüber, welche Mittel betroffen sein werden, sind da-her spekulativ und „VorverurteiÂlungen“ von Wirkstoffen sollten tunlichst vermieden werden.
Es lohnt sich also, das Thema weiterhin aufmerksam zu verfolgen (s. S. 22). Die Kuh ist zwar vorerst vom Eis, aber noch lange nicht im Stall.
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